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AGB

S&L Solutions GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen S&L Solutions GmbH, vertreten durch Niklas Liermann und Felix Schmalenbach, Bonnerstr. 12, 51379 Leverkusen, im folgenden „Anbieter“ und dem Kunden, im Folgenden „Kunde“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Der Anbieter bietet verschiedene Dienstleistungen im Rahmen seiner Dienstleistungsagentur zur Buchung an. In diesem Rahmen bringt der Anbieter für den Kunden Amazon Produkte im Namen des Kunden auf den Markt, welche in China oder Europa hergestellt werden.

(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde fragt bei dem Anbieter ein Angebot an. Dieses Angebot übersendet der Anbieter daraufhin dem Kunden per E-Mail. Der Kunde nimmt das Angebot an, unterschreibt es und schickt die Bestätigung an den Anbieter zurück. Ein Preis ist dort bereits angegeben. Die Annahme des Angebots wird anschließend durch den Anbieter angenommen. Eine Bestätigung per E-Mail genügt dafür.

(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Anbieter die Annahme des Kunden per E-Mail bestätigt. Die Annahme des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.

(3) Der Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

(1) Der Anbieter erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen Der Dienstleistung vom Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Anbieter individuell für den Kunden erstellt.

(3) Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite des Anbieters und sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.

§ 4 Durchführung der Dienstleistung und Pflichten der Parteien

(1) Die Leistungen des Anbieters ergeben sich aus dem konkreten Angebot.

(2) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Kunde ist zur Abnahme der Dienstleistung oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Anbieter, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, das die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.

(4) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(6) Soweit der Kunde der S&L Solutions Programm-, Video-, Bild-, Text- oder Tonmaterial zur Verfügung stellt, obliegt es ihm, dafür Sorge zu tragen, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Sollte eine solche Verletzung geltend gemacht werden, stellt der Kunde die S&L Solutions von allen entstehenden Kosten einschließlich der angemessenen Rechtsverfolgungskosten frei.

(7) Der Anbieter muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer abzugeben.

(8) Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der die fällige Zahlung des Kunden bei dem Anbieter eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten des Kunden dem Anbieter vollständig vorliegen, beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(9) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem Anbieter zu gewährleisten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen des Anbieters und dessen Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(10) Der Kunde prüft, ob die vorgeschlagenen Produkte oder Ideen, welche der Anbieter ihm empfiehlt, Rechte Dritter verletzen.

§ 5 Zahlung

(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Anbieter nach der Buchung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Kunden zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Die Zahlung kann dabei auf einmal erfolgen oder in 13 Monatsraten, wobei nur die erste Rate unmittelbar nach der Buchung fällig ist. genaue Details der Ratenzahlungsoption ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Alle Preise auf der Website des Anbieters sind als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. aufgeführt.

(3) Bei einer Ratenzahlung hat der Anbieter das Recht die gesamte ausstehende Zahlung auf einmal zu fordern, wenn der Kunde drei Raten in Folge nicht bezahlt.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Laufzeit endet in der Regel 4 Monate nach Verkaufsstart.

(2) Der Vertrag endet automatisch nach Ende der Laufzeit.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

§ 7 Schutzrechte des Anbieters und Dritter

(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Anbieters für den Kunden stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Anbieter zu.

(2) Der Kunde überträgt hiermit dem Anbieter bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.

(3) Der Anbieter behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Anbieters dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet werden.

(4) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der von dem Anbieter erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Kunde den Anbieter von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, soweit die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Beistellungen des Kunden beruhen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von dem Anbieter erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von S&L Solutions für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde dem Anbieter die nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Abbieter über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: [XXX]

§ 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich bei den Kunden nicht um Verbraucher handelt und Verträge nur mit Unternehmern in Sinne von § 14 BGB geschlossen werden.

§ 13 Europäische Streitbeilegung

(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.

 

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